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Auslands-BAföG

Förderung durch Auslands-BAföG


Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann neben dem Studium im Inland unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Auslandsstudium gefördert werden. Hierbei ist unter anderem folgendes zu beachten:

Vollstudium im Ausland

Ein komplett oder teilweise an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule im Ausland absolviertes abschlussorientiertes Studium kann von Beginn an und über den gesamten Studienzeitraum hinweg gefördert werden, sofern es in der Europäischen Union oder in der Schweiz absolviert wird, nicht jedoch im außereuropäischen Ausland.

Teilstudium / Semester im Ausland

Studienaufenthalte im Ausland, die während des deutschen Inlandsstudiums absolviert werden, können ebenfalls gefördert werden. Für Studienaufenthalte außerhalb der Europäischen Union gilt hierbei eine Höchstförderdauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe von maximal zweieinhalb Jahren. Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine solche zeitliche Beschränkung.

Ein Auslandssemester bzw. Studienjahr im außereuropäischen Ausland kann zudem nur gefördert werden, wenn es dem Studienstand förderlich ist und zumindest in Teilen auf das Studium in Deutschland angerechnet werden kann, also voraussichtlich nicht oder nur wenig studienverlängernd wirkt.

Um förderfähig zu sein, dürfen Studienaufenthalte im Ausland die Dauer von sechs Monaten bzw. eines Semesters nicht unterschreiten; nur bei Vorliegen einer Hochschulkooperation zwischen der deutschen und der ausländischen Hochschule sind auch kürzere Aufenthalte zulässig, die dann jedoch mindestens 12 Wochen dauern müssen.

Leistungen

Werden für das Auslandsstudium BAföG-Leistungen gewährt, so umfassen diese in der Regel Zuschüsse für

a) die notwendigen Studiengebühren in Höhe von maximal € 4600 pro Jahr;
b) die notwendigen Reisekosten;
c) die Krankenversicherung;
d) die höheren Lebenshaltungskosten im Gastland (je nach Land zwischen € 50 und € 315 pro Monat)

Da die oben genannten Leistungen in voller Höhe als Zuschüsse und nicht als Darlehen gewährt werden, müssen sie anders als andere BAföG-Leistungen nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen

Die formalen studienbezogenen Voraussetzungen für eine Inlandsförderung wie Studienfortschritt, Förderungshöchstdauer etc. müssen auch für die Auslandsförderung erfüllt sein.

In Bezug auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse gibt es jedoch beim Auslands-BAföG durchaus Unterschiede zum Inlands-BAföG. Durch die höheren Förderungssätze ist es nämlich durchaus möglich, dass auch Studierende, die keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben, eine Förderung für ihr Auslandsstudium erhalten. Eine Nachfrage beim für das jeweilige Gastland zuständigen BAföG-Amt oder Studentenwerk ist also auf jeden Fall sinnvoll.

Aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeit ist eine Antragstellung circa sechs bis neun Monate vor Beginn des geplanten Studiums im Ausland zu empfehlen. Für Fragen und Antragstellung zuständig sind je nach geplantem Land für das Auslandsstudium verschiedene Studentenwerke und BAföG-Ämter in ganz Deutschland.


Liste der zuständigen BAföG-Ämter

Für die Bearbeitung der Anträge für das Auslands-BAföG sind je nach Zielland unterschiedliche BAföG-Ämter bzw. Studentenwerke zuständig.

Die Zuständigkeiten sind hierbei wie folgt:

USA

Studentenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Telefon: 040-41902-0
Telefax: 040-41902 -26
Email: bafoeg@studentenwerk.hamburg.de


Kanada

Studentenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Max-Planck-Ring 9
98693 Ilmenau
Telefon: 03677-692752
Telefax: 03677-691924


Australien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Slowenien, Zypern

Studentenwerk Marburg
Amt für Ausbildungsförderung
Erlenring 5
35037 Marburg
Telefon: 06421-296-0
Telefax: 06421-296-223
Email: bafoeg@studentenwerk-marburg.de


Ozeanien, Afrika

Studentenwerk Frankfurt/Oder
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder
Telefon: 0335-5650-922
Telefax: 0335-5650-999
Email: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de


Großbritannien, Irland, Türkei

Bezirksregierung Köln
Ausbildungsförderung
Theaterplatz 14
52062 Aachen
Telefon: 0241-455-02
Telefax: 0241-455-300
Email: bafoeg@bezreg-koeln.nrw.de


Frankreich

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 55
55206 Ingelheim
Telefon: 06132-787-0
Telefax: 06132-787-4005
Email: kreisverwaltung@mainz-bingen.de


Italien

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung - Auslandsamt
10617 Berlin
Telefon: 030-9029 - 13472 bis 13476
Telefax: 030-9029 - 13460 und 13470
Email: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de


Spanien

Studentenwerk Heidelberg
Amt für Ausbildungsförderung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221-54-2692; - 3731; - 2690
Telefax: 06221-543524
Email: foe@stw.uni-heidelberg.de


Malta, Portugal

Universität des Saarlandes
Amt für Ausbildungsförderung
Studentenhaus
Universitätsgelände Bau 28
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681-302-4992
Telefax: 0681-302-4993
Email: bafoeg-amt@stw.uni-sb.de


Dänemark, Island, Norwegen

Studentenwerk Schleswig-Holstein
Förderungsverwaltung
Westring 385
24118 Kiel
Telefon: 0431-8816-0
Telefax: 0431-8816-204
Email: Studentenwerk.s-h@t-online.de


Schweden

Studentenwerk Rostock
Amt für Ausbildungsförderung -Auslandsamt-
St. Georg-Straße 104 - 107
18055 Rostock
Telefon: 0381-4592-617
Telefax: 0381-4592-9431
Email: auslands-bafoeg@studentenwerk-rostock.de


Finnland

Studentenwerk Halle
Amt für Ausbildungsförderung
W.-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle/Saale
Telefon: 0345-6847113
Telefax: 0345-6847202
Email: bafoeg@studentenwerk-halle.de


Liechtenstein, Schweiz

Studentenwerk Augsburg
Amt für Ausbildungsförderung
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
Telefon: 0821-598-4930
Telefax: 0821-598-4945
Email: bafoeg@stw.uni-augsburg.de


Österreich

Landeshauptstadt München
Schul- und Kultusreferat -Amt für Ausbildungsförderung-
Schwanthalerstrasse 40
80336 München
Telefon Infopoint: 089-233-96266
Telefax: 089-233-24411
Email: afa.scu@muenchen.de


Amerika (mit Ausnahme der USA und mit Ausnahme von Kanada)

Senator für Bildung und Wissenschaft
Landesamt für Ausbildungsförderung
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen
Telefon: 0421-361-11993
Telefax: 0421-361-15543
Email: auslands-bafoeg.lfa@bildung.bremen.de


Asien (mit Ausnahme der dort gelegenen Teile der Türkei und mit Ausnahme von Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan), Belgien, Luxemburg und Niederlande

Region Hannover
Fachbereich Schulen - Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: 0511-616-22252; - 22253; -22554
Telefax: 0511-616-1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de


Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Amt für Ausbildungsförderung - Abteilung Studienfinanzierung
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz
Telefon: 0371-5628-450
Telefax: 0371-5628-455



Quellen: College-Contact.com, Auslandsbafög.de, Bundesministeriums für Bildung und Forschung


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