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Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann neben dem
Studium im Inland unter bestimmten Voraussetzungen auch ein
Auslandsstudium gefördert werden. Hierbei ist unter anderem folgendes
zu beachten:
Vollstudium im Ausland
Ein komplett oder teilweise an einer Höheren Fachschule, Akademie oder
Hochschule im Ausland absolviertes abschlussorientiertes Studium kann
von Beginn an und über den gesamten Studienzeitraum hinweg gefördert
werden, sofern es in der Europäischen Union oder in der Schweiz
absolviert wird, nicht jedoch im außereuropäischen Ausland.
Teilstudium / Semester im Ausland
Studienaufenthalte im Ausland, die während des deutschen
Inlandsstudiums absolviert werden, können ebenfalls gefördert werden.
Für Studienaufenthalte außerhalb der Europäischen Union gilt hierbei
eine Höchstförderdauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer
Gründe von maximal zweieinhalb Jahren. Innerhalb der Europäischen Union
gibt es keine solche zeitliche Beschränkung.
Ein Auslandssemester bzw. Studienjahr im außereuropäischen Ausland kann
zudem nur gefördert werden, wenn es dem Studienstand förderlich ist und
zumindest in Teilen auf das Studium in Deutschland angerechnet werden
kann, also voraussichtlich nicht oder nur wenig studienverlängernd
wirkt.
Um förderfähig zu sein, dürfen Studienaufenthalte im Ausland die Dauer
von sechs Monaten bzw. eines Semesters nicht unterschreiten; nur bei
Vorliegen einer Hochschulkooperation zwischen der deutschen und der
ausländischen Hochschule sind auch kürzere Aufenthalte zulässig, die
dann jedoch mindestens 12 Wochen dauern müssen.
Leistungen
Werden für das Auslandsstudium BAföG-Leistungen gewährt, so umfassen diese in der Regel Zuschüsse für
a) die notwendigen Studiengebühren in Höhe von maximal € 4600 pro Jahr;
b) die notwendigen Reisekosten;
c) die Krankenversicherung;
d) die höheren Lebenshaltungskosten im Gastland (je nach Land zwischen € 50 und € 315 pro Monat)
Da die oben genannten Leistungen in voller Höhe als Zuschüsse und nicht
als Darlehen gewährt werden, müssen sie anders als andere
BAföG-Leistungen nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzungen
Die formalen studienbezogenen Voraussetzungen für eine Inlandsförderung
wie Studienfortschritt, Förderungshöchstdauer etc. müssen auch für die
Auslandsförderung erfüllt sein.
In Bezug auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse gibt es jedoch
beim Auslands-BAföG durchaus Unterschiede zum Inlands-BAföG. Durch die
höheren Förderungssätze ist es nämlich durchaus möglich, dass auch
Studierende, die keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben, eine
Förderung für ihr Auslandsstudium erhalten. Eine Nachfrage beim für das
jeweilige Gastland zuständigen BAföG-Amt oder Studentenwerk ist also
auf jeden Fall sinnvoll.
Aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeit ist eine Antragstellung circa
sechs bis neun Monate vor Beginn des geplanten Studiums im Ausland zu
empfehlen. Für Fragen und Antragstellung zuständig sind je nach
geplantem Land für das Auslandsstudium verschiedene Studentenwerke und BAföG-Ämter in ganz Deutschland.
Für
die Bearbeitung der Anträge für das Auslands-BAföG sind je nach
Zielland unterschiedliche BAföG-Ämter bzw. Studentenwerke zuständig.
Die Zuständigkeiten sind hierbei wie folgt:
USA
Studentenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Telefon: 040-41902-0
Telefax: 040-41902 -26
Email: bafoeg@studentenwerk.hamburg.de
Kanada
Studentenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Max-Planck-Ring 9
98693 Ilmenau
Telefon: 03677-692752
Telefax: 03677-691924
Australien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Slowenien, Zypern
Studentenwerk Marburg
Amt für Ausbildungsförderung
Erlenring 5
35037 Marburg
Telefon: 06421-296-0
Telefax: 06421-296-223
Email: bafoeg@studentenwerk-marburg.de
Ozeanien, Afrika
Studentenwerk Frankfurt/Oder
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder
Telefon: 0335-5650-922
Telefax: 0335-5650-999
Email: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Großbritannien, Irland, Türkei
Bezirksregierung Köln
Ausbildungsförderung
Theaterplatz 14
52062 Aachen
Telefon: 0241-455-02
Telefax: 0241-455-300
Email: bafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Frankreich
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 55
55206 Ingelheim
Telefon: 06132-787-0
Telefax: 06132-787-4005
Email: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Italien
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung - Auslandsamt
10617 Berlin
Telefon: 030-9029 - 13472 bis 13476
Telefax: 030-9029 - 13460 und 13470
Email: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de
Spanien
Studentenwerk Heidelberg
Amt für Ausbildungsförderung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221-54-2692; - 3731; - 2690
Telefax: 06221-543524
Email: foe@stw.uni-heidelberg.de
Malta, Portugal
Universität des Saarlandes
Amt für Ausbildungsförderung
Studentenhaus
Universitätsgelände Bau 28
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681-302-4992
Telefax: 0681-302-4993
Email: bafoeg-amt@stw.uni-sb.de
Dänemark, Island, Norwegen
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Förderungsverwaltung
Westring 385
24118 Kiel
Telefon: 0431-8816-0
Telefax: 0431-8816-204
Email: Studentenwerk.s-h@t-online.de
Schweden
Studentenwerk Rostock
Amt für Ausbildungsförderung -Auslandsamt-
St. Georg-Straße 104 - 107
18055 Rostock
Telefon: 0381-4592-617
Telefax: 0381-4592-9431
Email: auslands-bafoeg@studentenwerk-rostock.de
Finnland
Studentenwerk Halle
Amt für Ausbildungsförderung
W.-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle/Saale
Telefon: 0345-6847113
Telefax: 0345-6847202
Email: bafoeg@studentenwerk-halle.de
Liechtenstein, Schweiz
Studentenwerk Augsburg
Amt für Ausbildungsförderung
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
Telefon: 0821-598-4930
Telefax: 0821-598-4945
Email: bafoeg@stw.uni-augsburg.de
Österreich
Landeshauptstadt München
Schul- und Kultusreferat -Amt für Ausbildungsförderung-
Schwanthalerstrasse 40
80336 München
Telefon Infopoint: 089-233-96266
Telefax: 089-233-24411
Email: afa.scu@muenchen.de
Amerika (mit Ausnahme der USA und mit Ausnahme von Kanada)
Senator für Bildung und Wissenschaft
Landesamt für Ausbildungsförderung
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen
Telefon: 0421-361-11993
Telefax: 0421-361-15543
Email: auslands-bafoeg.lfa@bildung.bremen.de
Asien
(mit Ausnahme der dort gelegenen Teile der Türkei und mit Ausnahme von
Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan,
Turkmenistan und Usbekistan), Belgien, Luxemburg und Niederlande
Region Hannover
Fachbereich Schulen - Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: 0511-616-22252; - 22253; -22554
Telefax: 0511-616-1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Armenien,
Aserbaidschan, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan,
Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Russische Föderation,
Slowakei, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan,
Weißrussland
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Amt für Ausbildungsförderung - Abteilung Studienfinanzierung
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz
Telefon: 0371-5628-450
Telefax: 0371-5628-455
Quellen: College-Contact.com, Auslandsbafög.de, Bundesministeriums für Bildung und Forschung