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Der DAAD ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen und
dient der Förderung der Hochschulbeziehungen zwischen Deutschland und
dem Ausland.
Ein wichtiges Aufgabenfeld des
DAAD liegt in der Vergabe von Stipendien an deutsche Studierende und
Graduierte, die einen Studien- oder Forschungsaufenthalt im Ausland
anstreben. Je nach Fachrichtung, Studienfortschritt und Wunschland
kommen unterschiedliche Stipendienprogramme in Frage. Einige besonders
beliebte und relevante Programme sind beispielsweise die folgenden:
1. Jahresstipendien für alle Fächer
Stipendien
für Studierende aller Fachbereiche, die während ihres deutschen
Studiums für ein akademisches Jahr an einer Hochschule im Ausland
studieren möchten. Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung
mindestens im zweiten/dritten Semester sein und zu Beginn des
Auslandsjahres ihr Grundstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Nicht
gefördert werden im Rahmen dieses Programms Studienaufenthalte in den
westeuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in
Island Norwegen und der Schweiz. Abgesehen von ganzjährigen
Studienaufenthalten im Ausland können auch kombinierte Studien- und Praxisaufenthalte (Auslandssemester + Praxissemester) gefördert werden.
2. Semesterstipendien für alle Fächer
Stipendien
für Studierende aller Fachbereiche (mit Ausnahme künstlerischer und
musischer Fächer), die während ihres deutschen Studiums für ein
Semester an einer Hochschule im Ausland studieren möchten. Bewerber
müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens das erste Studienjahr
beendet und zu Beginn des Auslandssemesters ihr Grundstudium
erfolgreich abgeschlossen haben. Der Studienaufenthalt im Ausland soll
eine Dauer von drei Monaten nicht unterschreiten. Nicht gefördert
werden Semesteraufenthalte in den westeuropäischen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Malta, Norwegen,
der Schweiz und Zypern.
3. Jahresstipendien für Ergänzungs-, Vertiefungs- und Aufbaustudien sowie Forschungsaufenthalte
Stipendien für fortbildende Studien- oder Forschungsaufenthalte im europäischen und außereuropäischen
Ausland. Bewerber müssen bereits einen ersten Studienabschluss (z.B.
Bachelor, Magister, Diplom, 1. Staatsexamen) besitzen, der zum
Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
sollte. Die Förderungshöchstdauer für dieses Programm liegt in der
Regel bei einem Jahr.
4. Semesteraufenthalte im Ausland im Rahmen von Masterstudiengängen
Stipendien
für Studierende aller Fachbereiche (mit Ausnahme künstlerischer und
musischer Fächer), die während ihres deutschen Masterstudiums für ein
Semester an einer Hochschule im Ausland studieren möchten. Der
Studienaufenthalt im Ausland soll eine Dauer von drei Monaten nicht
unterschreiten. Nicht gefördert werden Semesteraufenthalte in den
westeuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in
Island, Liechtenstein, Malta, Norwegen, der Schweiz und Zypern.
5. Free-Mover-Stipendien
Stipendien
für Studierende aller Fachrichtungen für Studienaufenthalte von drei
bis zwölf Monaten Dauer in den Teilnehmerländern des
SOKRATES/ERASMUS-Programms. Das Free-Mover-Program soll Lücken bei der
Umsetzung des SOKRATES/ERASMUS-Programms an deutschen Hochschulen
schließen und es Studierenden ermöglichen, ihr Auslandsstudium auch an
Hochschulen bzw. Fachbereichen im Ausland zu verbringen, mit denen ihre
Heimathochschule bzw. ihr Heimatfachbereich kein bilaterales Abkommen
besteht.
6. Fachkursstipendien
Teilstipendien
für fortgeschrittene Studierende aller Fachbereiche (mit Ausnahme von
Musik) zur Teilnahme an ein- bis sechswöchigen Fachkursen an
Hochschulen in Europa, die in direktem Bezug zum Studienschwerpunkt
stehen und der wissenschaftlichen Fortbildung zuträglich sind.
Sprachaufenthalte im Ausland oder die Teilnahme an Kongressen und
Tagungen können im Rahmen dieses Programms nicht gefördert werden.
7. MBA-Stipendien
Stipendien
für Bewerber aller Fachrichtungen, die bereits einen ersten
Studienabschluss (z.B. Bachelor, Magister, Diplom, 1. Staatsexamen)
besitzen und ein akkreditiertes MBA-Programm an einer Hochschule im
Ausland absolvieren wollen. Der erste Studienabschluss sollte zum
Bewerbungszeitpunkt weniger als drei Jahre zurückliegen.
8. LL.M.-Stipendien
Stipendien
für Juristen mit abgeschlossenem 1. Juristischen Staatsexamen für die
Teilnahme an einem akkreditierten LL.M. Programm an einer Hochschule im
Ausland. Das 1. Juristische Staatsexamen sollte zum Bewerbungszeitpunkt
weniger als zwei Jahre zurückliegen. Die Förderungshöchstdauer liegt in
der Regel bei einem Jahr. Der Studienplatz muss dabei selbst
organisiert werden und die Zusage der Gasthochschule muss bis zum
Auswahltermin vorliegen.
Weitere Stipendienprogramme des DAAD
Über
die oben genannten Stipendienprogramme, die für Studierende und
Graduierte aller Fachrichtungen offen sind, bietet der DAAD noch eine
Reihe weiterer Stipendienprogramme für Studierende und Graduierte
einzelner Fachrichtungen und für einzelne Länder an, auch für rein
sprachbezogene Auslandsaufenthalte, die hier aus Platzgründen nicht
alle aufgeführt werden können. Ein Blick in die Stipendiendatenbank des
DAAD lohnt sich jedoch auf jeden Fall.
Kontakt:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Telefon: 0228-882-0
Telefax: 0228-882-440
Quellen: DAAD Stipendien (Zusammenfassung von College-Contact.com, DAAD