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Warum Spanien?
Gutes Wetter und freundliche Menschen, Unkompliziertheit, die große kulturelle Tradition und günstigere Lebenshaltungskosten, das reicht eigentlich schon, um sich in Spanien niederzulassen. Dazu ist die weiter zurückgehende Arbeitslosigkeit (Juli 2007: unter 8%) schon ein Faktor, der zu Buche schlägt. Spricht man obendrein noch die Landessprache (wichtig), kann einen eigentlich nichts mehr aufhalten.
Einreise
Als EU-Land verlangt Spanien von anderen EU-Bürgern keine Aufenthaltserlaubnis bei einer Dauer bis zu 3 Monaten. Die Meldepflicht entfällt ebenfalls. Wer länger als 3 Monate bleiben will, beantragt im ersten Monat seines Aufenthalts die Erlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde oder beim Polizeikommissariat der Provinz.
Arbeitssuche und Arbeitsmarkt
Empfehlenswert ist die Arbeitssuche vor Ort, in den großen Tageszeitungen „El Mundo“ und „El Pais“ , bei EURES unter http://europa.eu.int/eures oder beim spanischen Online-Portal www.infojobs.net. Auch kleinere regionale Zeitungen bieten Arbeitsplätze an. In der Bewerbung sollte man mehr auf seine Qualifikationen Wert legen als auf eine Beschreibung dessen, was man früher getan hat. Dennoch sind berufliche Referenzen und daneben der Nachweis guter Sprachkenntnisse wichtig.
Der Arbeitsmarkt verlangt – wie fast überall – nach Berufen der IT-Branche sowie nach Ingenieuren. Auch mittelständische Unternehmen mit deutschen Marktinteressen sind in diesen und anderen Branchen erfolgversprechend. Schwerpunkte der Nachfrage liegen in Madrid und in Barcelona, aber auch im nördlichen Baskenland.
Kranken- und Sozialversicherung
Alle Arbeitnehmer sind in der Sozialversicherung (Seguridad Social) pflichtversichert, wobei der größte Anteil des Versicherungbeitrages vom Arbeitgeber aufgebracht wird.
In der Sozialversicherung sind Krankheit, Invalidität, Arbeitsausfall durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Alter, Arbeitslosigkeit und Kindergeld eingeschlossen. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Vom vierten bis zum 20. Tag der Erkrankung bekommt man 60 Prozent des Arbeitslohnes (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag), danach dann 75 Prozent. In manchen Betrieben ist es möglich, dass man durch Ausgleichszahlungen auf die volle Höhe des Lohnes kommt.