![]() |
Statistik, 27.05.2012 203 Länder, 3081 Städte 379 Agenturen & Anbieter 5082 Angebote, 367 Erfahrungsberichte |
| NEU! Wir auf Facebook |
|---|
| Studis aufgepasst! |
|---|
| Auslandszeit |
|---|
|
Mit Travellino zum Auslandsaufenthalt! |
| Werbung |
|---|
Von der Bundesregierung wurde 1976 das Recht auf Bildungsfreistellung
verabschiedet. Daraus entstand dann der Begriff Bildungsurlaub.
Allerdings ist Bildung in Deutschland Ländersache, d.h. jedes
Bundesland hat eine eigene Ländergesetzgebung, somit wird das von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt und geregelt.
Daraus resultiert, dass nur 12 unserer 16 Bundesländer diesen
Bildungsurlaub gewährleisten und es Arbeitnehmern ermöglichen mehrere
Tage im Jahr Bildungsurlaub zu nehmen.
In den anderen 4 Bundesländern besteht jedoch die Möglichkeit tarifvertragliche Regelungen über Bildungsurlaub zu treffen.
Beantragt werden kann Bildungsurlaub für die Teilnahme an Sprachkursen
in folgenden Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Schleswig-Holstein, Sachsen Anhalt. In den übrigen
Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sind
ähnliche Regelungen für den Bildungsurlaub nur für Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes vorgesehen.
Hintergrund der Überlegungen
In den sich ständig und schnell verändernden gesellschaftlichen und
politischen Anforderungen im Arbeitsleben sollen Weiterbildungen und
Qualifizierungen dazu beitragen, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Durch zunehmende Internationalisierung und Globalisierung unserer Lebenswelt, werden Fremdsprachenkenntnisse immer bedeutender. Dadurch wurde von vielen Organisationen und Institutionen das Recht des Einzelnen auf Bildungsurlaub gefordert.
Berechtigung zum Bildungsurlaub
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer dazu berechtigt Bildungsurlaub zu
beantragen und zu nehmen. Vorraussetzung ist, dass das Bundesland die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen unterstützt. Dabei ist
ausschlaggebend in welchem Bundesland der Standort des Arbeitsplatzes
ist oder ob der Anspruch auf Bildungsurlaub tariflich bzw.
arbeitsvertraglich mit dem Unternehmen geregelt ist. Auch für
Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte kann der Anspruch in bestimmten
Bundesländern geltend gemacht werden.
Dauer des Bildungsurlaubes
Im allgemeinen werden in allen Bundesländern 5 Tage Bildungsurlaub pro
Kalenderjahr gewährt. Es kann jedoch sein, dass in manchen
Bundesländern der Bildungsurlaub von zwei Jahren zu einem
Gesamtaufenthalt von 10 Tagen zusammengefasst wird.
In einigen Bundesländern kann Bildungsurlaub auch auf das Folgejahr übertragen werden.
Wird in einem Unternehmen in Wechselschichten gearbeitet bzw. mehr als
5 Tage gearbeitet, kann sich der Anspruch auf 6 Tage Bildungsurlaub
erhöhen. Umgekehrt, also wird weniger als fünf Tage in der Woche
gearbeitet, kann sich der Bildungsurlaub auch verringern. Welche
Regelungen wann in Kraft treten, muss man den detaillierten
Ausführungen der einzelnen Bundesländer entnehmen.
Sprachkurse, die als Bildungsurlaub anerkannt werden
Der Sprachkurs muss in der Regel mindestens 5 aufeinanderfolgende
Tage dauern. Dabei müssen täglich mindestens 6 Unterrichtseinheiten
erfolgen.
Wenn der gewählte Sprachkurs nicht als Bildungsurlaub anerkannt wird,
kann man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und eine Bewilligung
dieses Kurses mit 30 Unterrichtseinheiten erbitten. In Ausnahmefällen
besteht die Möglichkeit der Einzelanerkennung eines Kurses.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub kann man über das
zuständige Landesministerium für Bildungsfragen bekommen:
Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen II B (ABS)
Storkower Straße 134
10407 Berlin
Tel.: 030 / 9022 - 2540
http://www.berlin.de/bildungsurlaub
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist nicht möglich.
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Referat 34 -
Steinstraße 104 - 106
14473 Potsdam
Tel.: 0331 / 866 – 3761
http://www.mbjs.brandenburg.de
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Bremen
Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport
Referatsgruppe Weiterbildung
Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen
Tel.: 0421 / 361 – 4541
http://www.bildung.bremen.de
Eine Beantragung muss bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Hamburg
Behörde für Bildung und Sport
Amt für Berufliche Bildung und Weiterbildung
- BW 331 -
Hamburger Straße 131
22083 Hamburg
Tel.: 040 / 42863 - 3322
http://www.bildungsurlaub-hamburg.de
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Hessen
Hessisches Sozialministerium
- Referat IV 15 -
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 817 - 3673
Fax: 0611 / 890 - 8421
http://www.sozialnetz-hessen.de/bu
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr.
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Mecklenburg - Vorpommern
Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger Straße 35
18059 Rostock
Tel.: 0381 / 122 - 2954
http://www.weiterbildung-mv.de
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr.
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Niedersachsen
Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.
- Verwaltungsstelle -
Marienstraße 9 - 11
30171 Hannover
Tel.: 0511 / 36491 - 23
Eine Beantragung muss bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr.
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Eine Einzelanerkennung ist hier möglich. Der Zeitraum der Anmeldung liegt hier bei mindestens 2 Monaten vor Beginn des Kurses.
Nordrhein - Westfalen
Ministerium für Soziales und Arbeit, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 415
Breite Straße 31
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 8618 – 4602
http://www.bildungsurlaub.de
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr.
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Rheinland - Pfalz
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung
Referat 1564
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel.: 06131 / 16 - 2857
http://www.mbww.rpl.de
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Eine Einzelanerkennung ist hier möglich. Der Zeitraum der Anmeldung liegt hier bei mindestens 3 Monaten vor Beginn des Kurses.
Saarland
Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
Referat E/4
Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 58806 – 505
http://www.bildung.saarland.de
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Bei einer Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch auf
Freistellung für bis zu vier Kalenderjahren zusammengefasst werden, um
die Teilnahme an einem längeren Bildungsurlaub zu ermöglichen.
Sachsen - Anhalt
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 43
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Tel.: 0391 / 567 - 3832
http://www.mk.sachsen-anhalt.de
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.
Schleswig - Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
Referat VII 33
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Tel.: 0431 / 988 – 4644
http://www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de
Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr
Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich.